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Support / FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Call Recording

Lizenzierung


Wie wird Call Recording lizenziert?#

Allgemein

Bei Fluxpunkt Modulen gibt es drei verschiedene Arten des Lizenzierungsumfangs – abhängig vom Modul wird genau eine Lizenzierungsart unterstützt:
  1. Sie lizenzieren ein Modul einmal pro STARFACE-Installation.
    Die Installation ist lediglich durch den Serverlizenzschlüssel gekennzeichnet. Ein Modul ist lizenziert, wenn der Modullizenzschlüssel zur Serverlizenz passt. Unabhängig von der Anzahl installierter Benutzer oder Benutzer, die das Modul verwenden sollen.
  2. Sie lizenzieren ein Modul für alle Benutzerlizenzen Ihrer Installation.
    Maßgeblich ist die Summe installierter Benutzerlizenzen (bei Appliance/VM/365) bzw. abzurechnender Cloud-Benutzer. Zur Auswahl stehen die Benutzerstaffeln 20/40/80/150/250/Unlimited und 1-User Addon-Lizenzen. Addon-Lizenzen dienen der einfachen und kostengünstigen Erweiterbarkeit einer Benutzerstaffel.
  3. Sie lizenzieren ein Modul für ausgewählte Benutzer Ihrer Installation.
    Maßgeblich ist die Summe eindeutiger Benutzer, die innerhalb von Modulkonfigurationen (direkt oder mittelbar über eine Gruppenauswahl) ausgewählt werden sollen. Lizenzen für ausgewählte Benutzer sind in der Regel in Form additiver Pakete (z.B. 5-Benutzer) erhältlich.

Gesamtübersicht

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über der Lizenzierungsarten aller Module:
Einmal pro InstallationFür alle Benutzer
Auswahl der Benutzerstaffel und evtl. Addon-Lizenzen
Ausgewählte Benutzer
einzeln oder in Paketen

Entstehen für Transkriptions- und KI-Funktionen zusätzliche Kosten?#

Call Recording unterstützt die Verwendung lokaler KI-Modelle, wodurch nicht nur ein erhöhter Datenschutz gewährleistet wird, sondern auch keine zusätzlichen kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden müssen.

Für STARFACE-Cloud-Benutzer wird zusätzlich die Nutzung von STARFACE Whisper unterstützt, das STARFACE Cloud-Kunden kostenlos zur Verfügung stellt.


Compliance


Ist eine Aufzeichnung oder Transkription nicht verboten oder sogar strafbar?#

Man kann sich mit einer Aufzeichnung oder der öffentlichen Mitteilung einer Transkription strafbar machen und auch gegen Datenschutznormen verstoßen.

Ein pauschales Aufzeichnungs- und/oder Transkriptionsverbot gibt es jedoch nicht.

Da bei einer Aufzeichnung und/oder Transkription sowohl Datenschutz- als auch Strafrechtsnormen tangiert werden können, muss eine umfangreiche Prüfung stattfinden. Man kann sich strafbar machen, ohne gegen Datenschutznormen zu verstoßen und mann kann gegen Datenschutznormen verstoßen, ohne sich strafbar zu machen.

info

Die folgenden Abschnitte dienen als Diskussionsgrundlage, um mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und einer zur Rechtsberatung berechtigten Person, die Rechtmäßigkeit einer Transkription oder Aufzeichnung für Ihren konkreten Anwendungsfall sicherzustellen. Es handelt sich vorliegend nicht um eine rechtliche Beratung!

Datenschutznormen

Datenschutzrechte, insbesondere die der DSGVO, sind dann zu beachten, wenn Informationen verarbeitet werden, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare, lebende, natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Nicht dem Datenschutz unterliegen

  • Informationen über Juristische Personen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten
  • alle Informationen, die sich nicht auf eine Person beziehen

Name, Anschrift oder Telefon-/Kundennummer eines Unternehmens sind keine personenbezogenen Daten.
Name, Anschrift oder Telefon-/Kundennummer einer natürlichen Person sind personenbezogene Daten.

Dass bei einem Telefonanruf personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist zwar nicht zwingend, aber auch nicht selten der Fall. Wenn sich die Gesprächspartner, wie gemeinhin üblich, mit ihren persönlichen Namen melden, erzeugen sie freiwillig beim Gegenüber einen Personenbezug, der Verkehrsdaten, sowie im Verlauf des Gesprächs mitgeteilte Informationen, mit ihrer identifizierten Person verknüpft.

Erst wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, beginnt die datenschutzrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit.

Eine Verarbeitung ist dabei jeder Vorgang (auch nicht-automatisierter Art), wie das Erheben/Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Offenlegen, Verbreiten, Bereitstellen, Abgleichen, Verknüpfen, Löschen/Vernichten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).

Da es sich nicht zwingend um automatisierte Verfahren handeln muß, ist bereits die handschriftliche Notiz einer personenbezogenen Information, eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO. Auch das manuelle Abheften, Archivieren oder Übertragen dieser handschriftlichen Notizen, sind Verarbeitungsvorgänge.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (nach Art. 6 DSGVO) nur rechtmäßig, wenn

  1. der Betroffene einwilligt (auch konkludent1) oder
  2. es für die Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erforderlich ist oder
  3. es für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder
  4. es zum Schutz lebenswichtiger Interessen (natürlicher Personen) erforderlich ist oder
  5. es zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist oder
  6. es zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist (nach Abwägung der beiderseitigen Interessen)
1 Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erforderlich (vgl. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Dass bei der freiwilligen und unaufgeforderten Mitteilung personenbezogener Daten eine grundsätzliche Einwilligung des Betroffenen anzunehmen ist, liegt auf der Hand. Es stellt sich deshalb nur die Frage, wie umfangreich diese Einwilligung wohl sein mag.

Wenn Gesprächspartner erwarten oder annehmen müssen (weil es Gepflogenheiten entspricht), dass der jeweils andere Teilnehmer sich Notizen oder eine Gesprächsdokumentation anfertigt, dann ist es unerheblich, ob diese Gesprächsdokumentation handschriftlich oder automatisiert erstellt wird. (NB: nicht unerheblich ist es, ob diese auf einem Tonträger gespeichert und/oder im Wortlaut an Dritte übermittelt wird! Dazu später mehr.)

Eine Gesprächsdokumentation oder Aktennotiz ist in vielen Berufen und Bereichen absolut gängig, insbesondere um Leistungsnachweise zu erbringen, Dienstleistungen abzurechnen, Absprachen festzuhalten oder Sachverhalte zu protokollieren. Die Teilnehmer willigen hierbei in die von ihnen angenommene übliche Verarbeitung (Erfassen, Ordnen, Speichern/Archivieren) zu vorgenannten üblichen Zwecken einer Gesprächsdokumentation ein.

Falls die Teilnehmer keine Kenntnis von einer Aufzeichnung oder Dokumentation haben und falls diese für ein Gespräch unüblich ist, so ist auch keine Einwilligung anzunehmen.

Ohne eine Einwilligung, die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung oder eine rechtliche Verpflichtung, wäre für die meisten Anwendungsfälle ein berechtigtes Interesse zu begründen! Das Interesse am Nutzen, beispielsweise einer Gesprächsdokumentation, muß den Interessen der betroffenen Person überwiegen, die den Schutz ihrer personenbezogenen Daten erfordern.

Eine Einwilligung erfordert eine freiwillige, informierte Willensbekundung!

Ist für einen konkreten Anwendungsfall eine Einwilligung erforderlich, so muss diese freiwillig und informiert erfolgen. Das bedeutet, dass der Betroffene darüber informiert werden muss, von wem, in welchem Umfang, für welche Zwecke und für welche Zeitdauer seine personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

Aufzeichnungspflicht

Wenn förmliche Gesetze die Aufzeichnung von Telefongesprächen anordnen (beispielsweise § 83 Abs. 3 WpHG, § 18a FinVermV), wird nicht selten auch das Post- und Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG eingeschränkt. Bei einer derartigen Aufzeichnungspflicht, ist weder eine Einwilligung durch Opt-In notwendig noch ein Widerspruch durch Opt-Out möglich.

Kein Verbot: und kein Opt-In/Opt-Out

In Gegenwart einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ist die rechtliche Situation recht einfach:
Man darf nicht nur, man muss aufzeichnen!

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO ist die Verarbeitungen personenbezogener Daten in solchen Fällen immer rechtmäßig.

Erweiterte Aufzeichnungsbefugnis

Neben Gesetzen, die eine Aufzeichnungspflicht anordnen, gibt es Gesetze, die die Aufzeichnung von Telekommunikationsverbindungen ausdrücklich erlauben und den Betreiber von Einwilligungserfordernissen oder Übermittlungsverboten befreien. So regelt zum Beispiel § 57 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg:

(1) Die Integrierten Leitstellen dürfen Daten, die den Inhalt von Telekommunikationsvorgängen betreffen, sowie Standort- und Verkehrsdaten von Telekommunikationsvorgängen [...] erheben, erfassen, organisieren, ordnen, speichern, anpassen, auslesen, verändern oder abfragen. Die Anrufenden und andere von der Datenverarbeitung betroffene Personen sind [...] durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuweisen [...]. Geeignete Maßnahmen können beispielsweise eine Bandansage oder Hinweise auf der Internetseite sein.

(2) Sofern Telekommunikationsvorgänge über die Notrufnummer 112, das Notruf-App-System "nora", [...] oder sonstige Notrufeinrichtungen eingehen, darf die Verarbeitung von Daten im Sinne des Absatzes 1 [...] auch erfolgen, ohne dass die [...] betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung hiervon Kenntnis haben oder darüber informiert werden. Satz 1 gilt entsprechend bei Telekommunikationsvorgängen mit den in § 13 genannten Stellen [... (Polizei, Gesundheitsdienste, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung, Katastrophenschutz, weitere Behörden)].

Räumen Gesetze eine ausdrückliche Befugnis zur Aufzeichnung oder Verarbeitung von Telefongesprächen ein, so wird dadurch die gängigste Verbots- oder Tatbestandsvoraussetzung ausgeschlossen: das unbefugte Handeln.

Erlaubt! Aber Spezialregelungen zum Datenschutz beachten!

Da eine gesetzliche Aufzeichnungsbefugnis keine rechtliche Verpflichtung (im Sinn des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) ist, führt eine Befugnis nicht automatisch zur Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung im Sinne der DSGVO. Die spezialgesetzlichen Regelungen sind hierbei zu beachten.

Ohne Aufzeichnungspflicht/-befugnis

Wenn keine Pflicht zur Aufzeichnung existiert, ist diese grundsätzlich zulässig, wenn sie in ihrem konkreten Fall nicht durch Verfassung, ein Gesetz oder eine Verordnung untersagt ist.

Ein mögliches Verbot für eine Aufzeichnung ergibt sich aus § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Dort heißt es:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt1

  1. das nichtöffentlich2 gesprochene Wort eines anderen3 auf einen Tonträger4 aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Die Tatbestandsvoraussetzungen 1 bis 4 müssen gleichzeitig (kumulativ) vorliegen, damit eine Aufzeichnung nach § 201 Abs. 1 strafbar und damit verboten ist.

Nicht verboten ist die Aufzeichnung, wenn...
  1. der Aufzeichnende dazu befugt ist (z.B. durch Pflicht, Einwilligung (auch konkludent) oder normierte Befugnis) oder
  2. das Gespräch öffentlich stattfindet oder
  3. man nur das eigene Wort und nicht das des Anderen aufzeichnet (z.B. nur den eigenen Audiokanal) oder
  4. man nicht auf einen Tonträger aufnimmt (z.B. wenn das Gespräch oder seine Bestandteile nur temporär im Arbeitsspeicher verarbeitet werden – etwas, das die wiedergebenden IP-Telefone ebenfalls tun)
Vorsicht

Wer unbefugt (ohne Einwilligung, normierte Befugnis oder Pflicht) den Gesprächspartner aufzeichnet und die Aufzeichnung als Datei auf einem Datenträger speichert (Tonträger) oder diese Aufzeichnung an einen Dritten überträgt, macht sich strafbar! Die unbefugte Übermittlung an externe Anbieter (egal für welchen Zweck) ist damit verboten! (Einwilligung erforderlich!)

Ein mögliches Verbot für eine Transkription ergibt sich aus § 201 Abs. 2 StGB. Dort heißt es weiter:

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt1

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte5 nichtöffentlich2 gesprochene Wort eines anderen3 mit einem Abhörgerät6 abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Hier müssen die Tatbestandsvoraussetzungen 1 bis 3 sowie 5 und 6 kumulativ vorliegen, damit ein technisches Abhören (für eine Transkription) nach Abs. 2 Nr. 1 strafbar ist. Nicht verboten ist das Abhören, wenn

  • der Abhörende dazu befugt ist (z.B. durch Gesetz oder Einwilligung; auch konkludent) oder
  • das Gespräch öffentlich stattfindet oder
  • man nur das eigene Wort und nicht das des Anderen abhört (z.B. nur den eigenen Audiokanal) oder
  • kein Abhörgerät zum Einsatz kommt oder
  • der Abhörende Kenntnis vom Inhalt haben darf
Immer erlaubt

Man darf deshalb immer das eigene Telefongespräch mittels Abhörgerät für eine Transkription belauschen.
(aber nicht auf einem Tonträger speichern!)


Erfolgt ein Hinweis oder eine Ansage bei einer Aufzeichnung?#

Ein Hinweis oder eine Ansage zu Beginn einer Aufzeichnung kann aktiviert oder deaktiviert werden.

Call Recording unterstützt

  • Individuelle Hinweisansage für den (externen) Anrufer bei Aufzeichnung eingehender Anrufe
  • Individuelle Hinweisansage für den (internen) Anrufer/Mitarbeiter bei Aufzeichnung ausgehender Anrufe
  • Individuelle Ansage für Opt-In/Opt-Out Auswahlmenü
  • Individuelle Ansage für Bestätigung, dass keine Aufzeichnung stattfindet

Alle Ansagen können im Modul hochgeladen, verwaltet und auch wieder gelöscht werden.


Betrieb


Wie hoch ist der Speicherplatzbedarf für eine Gesprächsminute?#

Bei der Aufzeichnung von beiden Gesprächsparteien und dem Audio-Codec G.711 wird etwa 1 MB pro Minute benötigt. Bei HD-Audio-Codecs, wie G.722 kann sich der Speicherplatzbedarf knapp verdoppeln.

Wird nur ein Gesprächspartner aufgezeichnet, halbiert sich der Speicherplatzbedarf.


Wie verhindere ich, dass mein ausgehendes Gespräch aufgezeichnet wird?#

Wenn Sie Mitglied der aufzuzeichnenden Benutzergruppe sind, ist die Aufzeichnung davon abhängig, ob Sie aktiv in der Gruppe angemeldet sind oder nicht.

Durch An-/Abmelden von der Aufzeichnungsgruppe, können Sie somit steuern, ob Ihr Gespräch aufgezeichnet werden soll.


Ist es möglich, die Gesprächsaufzeichnung während des Gesprächs zu stoppen?#

Bis einschließlich STARFACE 7.3 ist es möglich, über die entsprechenden Funktionstasten im UCC-Client oder die Tastenfolge *1 an Endgeräten, eine laufende Aufzeichnung zu beenden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Art der Beendigung um eine Funktionalität der STARFACE (nicht des Moduls) handelt und wir auf die Beendigung der Aufnahme durch die STARFACE keinen Einfluss (mehr) haben. Call Recording selbst sieht nicht vor, dass Aufzeichnungen vor Beendigung des Gesprächs gestoppt werden, um der Vollständigkeitsanforderung zu genügen.

Besonderheiten des STARFACE Windows-Client

Die STARFACE Windows-Clients (UCC-Client 7.x und App 8.0.x) zeigen auf ihren Aufzeichnungsfunktionstasten unter Umständen nicht den tatsächlichen Aufzeichnungsstatus an. Die Funktionstaste ist unabhängig vom Aufzeichnungszustand mit "Aufzeichnung starten" beschriftet, auch wenn ein Klick darauf eine bereits laufende Aufzeichnung beendet.


Kann ich eine Aufzeichnung erst während des Gesprächs starten?#

Nein, ein Starten der Aufzeichnung während eines Gesprächs ist nicht vorgesehen. Aus folgenden Gründen:

  • Dies würde den Vollständigkeitsanforderungen bei gesetzlicher Aufzeichnungspflicht nicht genügen. Bei Verwendung dieser Funktion wären jedoch möglicherweise nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Es kann für ein laufendes Gespräch nicht mehr geprüft werden, welche Moduleinstellungen Anwendung finden sollen. Prinzipiell sind mehrere Modulkonfigurationen möglich – mit unterschiedlichen Speicherzielen, unterschiedlichen Bedingungen aufzuzeichnender Calls oder bzgl. der aufzeichnenden Kanäle. Es könnten die Bedingungen für mehrere Modulkonfigurationen erfüllt sein.
  • Es wäre denkbar, dass bei einem internen Gespräch beide Teilnehmer für dieses eine Gespräch zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Aufzeichnung starten.
  • Die Gesprächsdauer (Metadaten) entspricht nicht mehr der Aufzeichnungsdauer.
  • Beim Timestamp wäre fraglich, ob dieser dem Beginn des Anrufs entspricht (entsprechend der Rufliste) oder dem Beginn der Aufzeichnung. Für weitergeleitete Anruf ist der Beginn des Anrufs während eines Calls nicht mehr feststellbar. Es könnte also nur der Aufzeichnungsbeginn protokolliert werden, der nicht mehr einem Ruflisteneintrag entspricht.

Erfasst das Modul auch manuelle Aufzeichnungen?#

Das ist nicht geplant, obwohl häufig gefragt. Die Gründe sind folgende:

  • Das Modul würde eine STARFACE-Funktionalität verändern und die STARFACE würde selbst nicht mehr gemäß Dokumentation funktionieren. Es wäre nicht mehr möglich, Gespräche aufzuzeichnen und sich diese per Email schicken zu lassen. Die manuelle Aufzeichnung würde zwingend revisionsgesichert und einer eventuellen Aufbewahrungsrichtlinie unterliegen.
  • Die Vollständigkeitsanforderung bei gesetzlichen Aufzeichnungspflichten würde verletzt. Es wäre nicht mehr sichergestellt, dass eine Aufzeichnung vollständig ist, wenn diese manuell gestartet werden könnte. Auch könnte der Benutzer „vergessen“, eine Aufzeichnung zu starten.
  • Aufzeichnungen, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen und manuell gestartet würden, würden dann so behandelt, als gäbe es eine Aufbewahrungspflicht (in Bezug auf Revisionssicherheit, Retention-Policies, etc.). Damit könnte man leicht gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Grundsätzlich gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Es existiert eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht:
    Dann muß die Einhaltung aller Anforderungen (wie z.B. die Vollständigkeit, Revisionssicherheit, Originalität, etc.) grundsätzlich sichergestellt sein. Das ist der Anwendungsfall des Moduls.
  2. Es existiert keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht:
    Dann muß der Gesprächspartner informiert werden und einwilligen (was durch die STARFACE-Ansage erreicht wird). Für diese Aufzeichnungen hat der Gesprächspartner einen Anspruch auf Löschung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt. Dem könnte der Aufzeichnende nicht mehr nachkommen, wenn das Modul in eine revisionssichere Ablage mit Aufbewahrungsrichtlinie speichert.

In der aktuellen Umsetzung können mit dem Modul beide Fälle gleichzeitig umgesetzt werden. Würde das Modul auch auf manuelle Recording-Events reagieren, könnte der zweite Fall nicht mehr abgebildet werden.


Wie verifiziere ich die Prüfsummen der aufgezeichneten Daten?#

Bitte kopieren Sie alle zu einem Gespräch gehörenden Dateien in ein Verzeichnis (aufzeichnung_hash.SHA256withRSA.sig, aufzeichnung_hash.txt, aufzeichnung*.wav, aufzeichnung_info.txt). Kopieren Sie außerdem das in der Modulkonfiguration angezeigte Prüf-Zertifikat sowie das Prüfskript in das selbe Verzeichnis. Rufen Sie anschließend das Prüfskript wie folgt auf:

./verify.sh aufzeichnung


Muß ich Microsoft OneDrive als Speicherziel verwenden?#

Nein. Call Recording für STARFACE unterstützt auch SMB/CIFS oder SFTP Speicherziele. Wie und wo Ihre Aufzeichnungen gespeichert werden, bleibt Ihnen überlassen. Auch die Speicherung auf der STARFACE selbst oder ausschließlich im Arbeitsspeicher ist möglich.

Microsoft OneDrive for Business bietet jedoch eine einfache Möglichkeit, den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschpflichten des WpHG nachzukommen und diese Konformität auch nachzuweisen. Die für Verfahrensdokumentation, technische und organisatorische Maßnahmen und Erfüllung weiterer Dokumentationspflichten notwendigen Unterlagen inklusive Zertifizierungen stellt Microsoft gesammelt zur Verfügung.

Wenn Sie Aufzeichnungen auf anderen Speichermedien ablegen, müssen Sie für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen selbst Abläufe und Verfahren implementieren, die die Konformität sicherstellen.

Beispiel: Sie speichern mit Hilfe von Call Recording auf eine SMB-Freigabe. In diesem Fall müssen Sie die revisionssichere Aufbewahrung und Löschung der Aufzeichnung nach Ende der Aufbewahrungspflicht sicherstellen. Sie könnten hierfür einen speziellen MiFID-Recorder als Hardware-Appliance einsetzen oder Sie könnten täglich alle Aufzeichnungen auf DVD oder andere ReadOnly-Speichermedien schreiben und archivieren. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht, müssen die Speichermedien dann einzeln vernichtet werden.


Wie kann ich das OneDrive-Speicherziel bestimmen?#

Die möglichen OneDrive-Speicherziele hängen von der Art der Benutzeranmeldung ab.

  1. Bei einer App-Authentifizierung existiert kein Benutzerkontext, so dass ausschließlich firmenweite Sharepoint-Laufwerke (Sites) verwendet werden können.
  2. Bei einer Benutzer-Authentifizierung ist "Freigegebene Dokumente" der Teams-Website der Standard-Speicherort. Durch Auswahl von kann jedoch das eigene persönliche OneDrive-Laufwerk verwendet werden.

Um in einer Organisationsstruktur den Standard-Speicherort zu ändern, folgen Sie bitte der Microsoft-Dokumentation unter https://learn.microsoft.com/en-us/sharepoint/modern-root-site und https://learn.microsoft.com/en-us/sharepoint/home-site


Häufig gestellte Fragen zu Modulen (allgemein)

Allgemein


Sind Fluxpunkt-Module „STARFACE zertifiziert“?#

STARFACE zertifiziert keine Module!

Wir verstehen, wie wichtig Vertrauen in Drittanbieterprodukte ist, es existiert jedoch keine modulspezifische Zertifizierung durch STARFACE als Hersteller – wer damit wirbt, täuscht seine Kunden. STARFACE zertifiziert nur Partnerunternehmen.


STARFACE zertifiziert Partner und kategorisiert diese nach verschiedenen Kriterien

Fluxpunkt ist zertifizierter Excellence+ Partner und zertifizierter Module Creator. Fluxpunkt ist außerdem Auftragsentwickler für STARFACE und entwickelte bereits Anfang 2013 die Cloud-Monitoring- und Remote-Management-Komponenten für die STARFACE Cloud sowie seit 2021 die spätere STARFACE MS Teams Integration. Im Auftrag von STARFACE wurden die STARFACE Module Creator Schulungen mehrfach durch Fluxpunkt abgehalten.

Die Kriterien und Partnerstufen im Überblick

STARFACE Starter
Einfache Anmeldung + Zwei­ein­halb­stündiges Online-Seminar.

STARFACE Certified Partner

STARFACE Certified Partner
Certified-Schulung und Partnervertrag. Außerdem mind. ein (1) Certified VoIP Engineer.
Auf­recht­er­haltung erfordert geringen Mindestumsatz.

STARFACE Advanced Partner

STARFACE Advanced Partner
Zusätzlich: Advanced-Ausbildung für mind. einen (1) Mitarbeiter zum Advanced VoIP Engineer.
Auf­recht­er­haltung erfordert Mindest­umsatz.

STARFACE Excellence Partner

STARFACE Excellence Partner
Wird durch Aus­zeich­nung ver­liehen.
Umsatzstärke, be­son­deres Wissen und tiefe In­te­gra­ti­ons­fähigkeiten sind aus­schlag­ge­bend.
Mindestens zwei Sales-Experten und drei Advanced VoIP Engineers.

STARFACE Excellence PLUS Partner

Höchste zu er­rei­chen­de Stufe. Besonders in­ten­sive Ko­operation mit STARFACE. Bemerkenswerte Pro­jek­te und Ent­wick­lungs­leis­tung­en. Di­rekt­er Kon­takt zum Pro­dukt­ma­nage­ment und der Ent­wick­lung. Hoher Mindestumsatz.

Fluxpunkt ist zertifizierter STARFACE Excellence+ Partner

Neben den genannten Partnerstufen existiert eine zusätzliche Zertifizierung als Modulhersteller:

STARFACE Module Creator

Um das Label Module Creator tragen zu dürfen, ist eine zusätzliche Schulung erforderlich, in der die Entwicklung von Modulerweiterungen gelehrt wird.

Fluxpunkt ist zertifizierter STARFACE Module Creator

Fluxpunkt besitzt damit alle möglichen Zertifizierungen in ihrer höchsten Form.

Als Maßstab für eine qualitative Bewertung empfehlen wir Ihnen bei Produktvergleichen, besonders auf folgende Dinge zu achten:

  • viele aktive Nutzer und häufiger produktiver Einsatz
  • langjährige, aktive Pflege
  • regelmäßige Kompatibilitätsanpassungen und Weiterentwicklungen
  • Reputation und bewiesenes Know-How des Anbieters
  • umfangreiche Dokumentation zum Produkt

Lizenzierung


Wie werden Fluxpunkt Module für STARFACE lizenziert?#

Fluxpunkt Module für STARFACE werden grundsätzlich auf eine (1) konkrete STARFACE-Installation eines (1) konkreten Kunden lizenziert. Die STARFACE-Installation wird hierbei durch den Serverlizenzschlüssel konkretisiert.

Für jede Appliance, virtuelle Maschine oder Cloud-Instanz, auf der ein Modul betrieben werden soll, ist jeweils eine eigene Modullizenz erforderlich. Bei der Bestellung eines Moduls ist deshalb zwingend der Serverlizenzschlüssel anzugeben, mit dem das Modul funktionieren soll. Der Modullizenzschlüssel hängt mathematisch mit dem Serverlizenzschlüssel zusammen und erlaubt den Betrieb mit genau dieser Serverlizenz.

🡆AGB: Lizenzvertrag

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erlaubt ein Modullizenzschlüssel, unbegrenzt viele Modulkonfigurationen eines lizenzierten Moduls.

Allgemein

Bei Fluxpunkt Modulen gibt es drei verschiedene Arten des Lizenzierungsumfangs – abhängig vom Modul wird genau eine Lizenzierungsart unterstützt:
  1. Sie lizenzieren ein Modul einmal pro STARFACE-Installation.
    Die Installation ist lediglich durch den Serverlizenzschlüssel gekennzeichnet. Ein Modul ist lizenziert, wenn der Modullizenzschlüssel zur Serverlizenz passt. Unabhängig von der Anzahl installierter Benutzer oder Benutzer, die das Modul verwenden sollen.
  2. Sie lizenzieren ein Modul für alle Benutzerlizenzen Ihrer Installation.
    Maßgeblich ist die Summe installierter Benutzerlizenzen (bei Appliance/VM/365) bzw. abzurechnender Cloud-Benutzer. Zur Auswahl stehen die Benutzerstaffeln 20/40/80/150/250/Unlimited und 1-User Addon-Lizenzen. Addon-Lizenzen dienen der einfachen und kostengünstigen Erweiterbarkeit einer Benutzerstaffel.
  3. Sie lizenzieren ein Modul für ausgewählte Benutzer Ihrer Installation.
    Maßgeblich ist die Summe eindeutiger Benutzer, die innerhalb von Modulkonfigurationen (direkt oder mittelbar über eine Gruppenauswahl) ausgewählt werden sollen. Lizenzen für ausgewählte Benutzer sind in der Regel in Form additiver Pakete (z.B. 5-Benutzer) erhältlich.

Gesamtübersicht

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über der Lizenzierungsarten aller Module:
Einmal pro InstallationFür alle Benutzer
Auswahl der Benutzerstaffel und evtl. Addon-Lizenzen
Ausgewählte Benutzer
einzeln oder in Paketen

Was passiert bei einem Hardware-Tausch?#

Für die Lizenzprüfung ist ausschließlich der Serverlizenzschlüssel maßgeblich. Solange sich dieser nicht ändert, behalten auch Modullizenzschlüssel unverändert ihre Gültigkeit.


Mein Serverlizenzschlüssel hat sich geändert. Bekomme ich eine neue Modullizenz?#

Grundsätzlich gilt: Für einen neuen Serverlizenzschlüssel müssen Module neu lizenziert bzw. neu gekauft werden.

Modullizenzen sind zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzbar (auch offline) und können nicht deaktiviert, storniert oder zurückgezogen werden. Modullizenzschlüssel werden ausschließlich vom Modul auf Übereinstimmung mit dem bei der Bestellung angegebenen Serverlizenzschlüssel geprüft.

Umzug von einer Appliance auf eine VM- oder Cloud-Instanz

Wir stellen kulanzweise und einmalig kostenlos einen neuen Modullizenzschlüssel aus, wenn uns von STARFACE eine Bestätigung vorliegt, aus der hervorgeht,

Ansonsten bleibt der Modullizenzschlüssel in Kombination mit dem alten Serverlizenzschlüssel lauffähig und kann mit diesem weitergenutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Begriffsdefinitionen zum STARFACE Lizenzmodell.


Können Module auch auf STARFACE Free-Edition Installationen eingesetzt werden?#

Ja. Zwar gibt es bei einer Free-Edition keinen Serverlizenzschlüssel, auf den das Modul lizenziert werden kann, aber Modullizenzen können auch an die Hardware gebunden werden. Bitte übermitteln Sie uns für die Ausstellung eines Modullizenzschlüssels deshalb die Hardware ID Ihrer Anlage. Diese finden Sie im Console-Log unter Admin/Server/Log-Datei.

Wichtiger Hinweis für STARFACE Free Edition Lizenzierung / Free Edition Updates

Da Module für STARFACE Free Edition Installationen ausschließlich auf die Hardware ID der STARFACE-Installation lizenziert werden können, ist es wichtig, dass sich die Hardware ID nicht verändert – ansonsten müssen neue Modullizenzschlüssel erworben werden.

Es ist uns nicht möglich, ein System nach der Änderung der Hardware ID von einem gänzlich neuen System zu unterscheiden. Eine Übertragung von Modullizenzen ist daher nicht möglich.

Die Hardware ID einer Installation hängt von den CPU-Eigenschaften des Systems sowie von einem kryptographischen Schlüssel ab, der bei der Installation erzeugt wird. Bei einer vollständigen Neuinstallation einer STARFACE wird der kryptographische Schlüssel ebenfalls neu erzeugt, so dass sich eine geänderte Hardware ID ergibt!

WICHTIG: Um zu verhindern, dass sich die Hardware ID durch eine Neuinstallation verändert, muß der kryptographische Schlüssel gesichert und nach der Neuinstallation wieder in das System kopiert werden. Bitte legen Sie hierzu eine Sicherungskopie des Verzeichnisses /root/.ssh an um dieses später wieder herstellen zu können.

Weitere Informationen finden Sie in den Begriffsdefinitionen zum STARFACE Lizenzmodell.


Wie werden Module im Redundanzbetrieb lizenziert?#

Im STARFACE Lizenzmodell sind Redundanzlizenzen normale, vollwertige STARFACE-Lizenzen, die von STARFACE lediglich kaufmännisch rabattiert sind.

Es gibt funktional keinen Unterschied: Jede Anlage bekommt einen eigenen Serverlizenzschlüssel. Primär- und Redundanzanlagen können unabhängig voneinander, uneingeschränkt und auch gleichzeitig eingesetzt werden.

Unsere Modullizenzen beziehen sich jeweils auf die installierte Serverlizenz einer Anlage. Für eine Redundanzanlage ist daher ein eigener Modullizenzschlüssel erforderlich, der auch gesondert kostenpflichtig lizenziert werden muß.

Tipp

Fluxpunkt Module unterstützen die Eingabe mehrerer Modullizenzschlüssel innerhalb des dafür vorgesehenen Eingabefelds. Die Lizenzschlüssel müssen durch einen Doppelpunkt (:) voneinander getrennt werden:

Eingabe: lizenzschlüssel1:lizenzschlüssel2:lizenzschlüssel3

Auf diese Weise kann dieselbe Modulkonfiguration auf verschiedenen Anlagen eingesetzt werden.


Wie funktioniert das Upgrade in eine höhere Benutzer-Staffel?#

Beim Kauf eines Moduls mit einer bestimmten Benutzerstaffel, wird der Kaufpreis einer zuvor gekauften kleineren Benutzerstaffel vollständig in Abzug gebracht, so dass nur die Preisdifferenz der Staffeln berechnet wird.

Die Erhöhung einer Benutzerstaffel bezieht sich auf die ursprünglich erworbene Modullizenz und somit auf die bisher lizenzierte Modulversion. Ein Upgrade auf eine neuere kostenpflichtige Modulversion ist auf diesem Weg nicht möglich.

Beim Neukauf einer Modullizenz erhalten Kunden jedoch immer Nutzungsrechte für ältere Versionen, mit der Einschränkung, dass für ältere Versionen keine Funktionsgarantien oder Gewährleistungen mehr übernommen werden.

Im Miet- bzw. Abomodell verändert sich beim Upgrade einer Benutzerstaffel lediglich der monatliche Mietpreis – ohne weitere Auswirkungen auf die Laufzeit oder sonstige Vertragsbestandteile.


Welche IP-Adressen/Hosts/Ports müssen für die Lizenzierung erreichbar sein?#

Modullizenzschlüssel werden lokal – innerhalb des Moduls – auf Übereinstimmung mit der lizenzierten Serverlizenz (und eventuell Benutzeranzahl) geprüft. Es handelt sich um Offline-Lizenzen, die keine Verbindung zu einem Lizenzserver benötigen.

Fluxpunkt Kauf-Modullizenzen müssen daher nicht „freigeschaltet“ oder „aktiviert“ werden.

Im Mietmodell werden regelmäßig zeitlich befristete Lizenzen per HTTPS von license.sf-app.de abgerufen.


Kann man im Rahmen eines Partnerwechsels Lizenzen „übernehmen“?#

Nein, nicht ohne Weiteres.

Für den konkreten Fall, muß man sich die betroffenen Vertragsparteien vor Augen führen. In der Regel sind das:

  1. A: Fluxpunkt als Lizenzgeber
  2. B: der STARFACE-Partner
  3. C: der Endkunde
  4. D: ein weiterer STARFACE-Partner

Beim Modulkauf oder Abschluss eines Abonnements geschieht folgendes:
A räumt B (im Rahmen eines Lizenzvertrags) ein übertragbares Nutzungsrecht ein, das entweder zeitlich unbeschränkt (Kauf) oder zeitlich beschränkt (Abonnement) ist.

B kann dieses Nutzungsrecht durch Unterlizenzierung an C übertragen. Ein zeitlich unbeschränktes Recht kann B entweder zeitlich unbeschränkt (Weiterverkauf) oder zeitlich beschränkt (Untervermietung) an C übertragen. Ein zeitlich beschränktes Recht (aus einem Abonnement) kann – im Rahmen der zeitlichen Beschränkung – auch nur zeitlich beschränkt an C übertragen werden (Untervermietung). Die Konditionen, die zwischen B und C vereinbart werden sind ausschließlich Sache dieser beiden Vertragsparteien. A oder D haben hierauf keine Möglichkeit einer Einflussnahme. Insbesondere kann D nicht einfach anstelle von B in den Lizenzvertrag mit A eintreten oder diesen „übernehmen“.

Wenn C nicht länger von B betreut werden möchte, muß C das Vertragsverhältnis mit B beenden und die hierfür geltenden Regelungen (z.B. Form und Frist) beachten.

D kann unabhängig davon durch Kauf oder Abschluss eines Abonnements ein übertragbares Nutzungsrecht von A erwerben und dieses an C übertragen.

🡆AGB: Lizenzvertrag

Demo- & Testlizenzen


Gibt es NFR-Lizenzen für STARFACE Partner?#

STARFACE Partner, mit mindestens einer (1) in der STARFACE eingetragenen NFR-Server-, Benutzer- oder Feature-Lizenz, können alle Fluxpunkt Module kostenlos auf dieser Anlage verwenden. Ausgenommen sind Module oder Funktionen, die den Betrieb einer von Fluxpunkt bereitgestellten Service-Infrastruktur benötigen.

Das Vorhandensein einer STARFACE NFR-Server-, Benutzer- oder Feature-Lizenz ist zwingende Voraussetzung für die kostenlose Nutzung. Die Module erkennen das Vorhandsein von STARFACE NFR-Lizenzen und schalten die Modulfunktionen automatisch frei – ohne Eingabe eines Lizenzschlüssels.
N.B. Es gibt daher keine „NFR-Modullizenzen“.

Free & Easy

Als STARFACE Partner können Sie alle Module einfach herunterladen, installieren und kostenlos nutzen.

STARFACE Partner-Cloud

Modulversionen ≥ 26.3.31 erkennen auch die neu eingeführten STARFACE Partner-Cloud-Installationen und behandeln diese wie NFR-Installationen.


Gibt es Demo-/Testlizenzen?#

Für Demo- bzw. Testzwecke auf Kundenanlagen erhalten Sie zeitlich beschränkte Modullizenzschlüssel.

  • Demo-/Testlizenzen sind ab dem Erstellungszeitpunkt 21 Tage lang gültig.
  • Wir benötigen den Serverlizenzschlüssel der STARFACE-Installation, auf der das Modul ausgeführt werden soll (da Modullizenzschlüssel mit dem eingesetzten Serverlizenzschlüssel zusammenhängen).

Sie können Demo-/Testlizenzen über die Schaltfläche auf der jeweiligen Produktseite erstellen.

Demo-/Testlizenzen können nur einmalig ausgestellt und nicht verlängert werden.

Für jeden Serverlizenzschlüssel ist nur eine (1) Demo-/Testlizenz möglich. Da innerhalb des Lizenzschlüssels das Ablaufdatum kodiert ist, ist es nicht möglich, eine Demo-/Testlizenz zu verlängern. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Testzeitraum alle gewünschten Szenarien ausgiebig testen.

Ausnahmen

Für folgende Module bieten wir keine Demo-/Testlizenzen an:

  • Active Directory Sync
  • Admin Power Pack (ehemals: User Template PRO)

Grund: Die vorgenannten Module sind für Ersteinrichtungen besonders geeignet, weshalb es keine kostenlose Möglichkeit gibt, diese auf Endkundenanlagen zu „testen“. Eine Präsentation bzw. Demonstration des Funktionsumfangs ist nur auf NFR-Partneranlagen möglich.

Folgende Module besitzen einen integrierten Demo-/Testmodus, weshalb diese keine Demo-/Testlizenzen unterstützen:

  • Presence Sync
    Ohne Eingabe eines Lizenzschlüssels kann dauerhaft ein (1) Benutzer kostenlos synchronisiert werden.
  • Insight Analytics
    Durch Aktivierung des Demomodus innerhalb des Moduls, wird ein vollständiger Arbeitsbereich mit Kundendaten eingerichtet, dessen Auswertungen jedoch zufällig verändert sind.

Warum wurde der Demo-/Testzeitraum von 30 Tage auf 21 Tage verkürzt?#

Im Bereich der Modulmiete werden Demo-/Testlizenzen von Partnern auffällig häufig pauschal eingesetzt, um sich die erste Monatsmiete zu sparen.

Bei der notwendigen Umstellung von Demo- zu Livelizenz treten dann überproportional viele Supportfälle auf, weil häufig vergessen wird, den Demolizenzschlüssel innerhalb des Moduls durch den Miet- oder Kauflizenzschlüssel zu ersetzen. Die Supportfälle zeigen, dass die betroffenen Anlagen hierbei bereits längst im Livebetrieb sind.

Wird hingegen nach einem Test eine Kauf- oder Mietentscheidung getroffen, ist Kunden und Partnern in der Regel automatisch klar, dass ein neuer Modullizenzschlüssel eingetragen werden muss.

Wir gehen davon aus, dass ein ausgiebiger Funktionstest eines STARFACE-Moduls problemlos innerhalb von 3 Wochen durchführbar sein sollte. Wer es in 3 Wochen nicht schafft einen Test durchzuführen, schafft es auch in 4 Wochen nicht – so unsere Annahme.

Die Verkürzung des Testzeitraums erhöht den Anreiz, Funktionstests zügig abzuschließen und reduziert die missbräuchliche Nutzung von Demolizenzen.

Kauf & Subscription


Gibt es Unterschiede zwischen der Miet- und Kaufvariante eines Moduls?#

Funktional gibt es keine Unterschiede zwischen der Miet- und Kaufvariante eines Moduls. Die Unterschiede betreffen lediglich die Abrechnung und die Art der eingeräumten Nutzungslizenz:

  • Beim Kauf erhalten Sie eine zeitlich unbeschränkte Nutzungslizenz der zum Kaufzeitpunkt neuesten Modulversion.
  • Im Mietmodell erhalten Sie eine zeitlich beschränkte Nutzungslizenz der während der Mietdauer verfügbaren Modulversionen.

Was kostet ein Modul?#

Die Kauf- oder monatlichen Mietpreise eines konkreten Moduls finden Sie in unserem Shop unter https://www.fluxpunkt.de/shop.
Auf den jeweiligen Produktseiten finden Sie rechts oben einen Link , der Sie direkt zum Artikel führt.

Kauf- und Mietpreise können von der installierten Anzahl Benutzerlizenzen abhängen. Im Mietmodell hängt der monatliche Preis zusätzlich von der gewählten Mindestlaufzeit ab. Kürzere Laufzeiten gehen mit höheren und längere Laufzeiten mit niedrigeren Kosten einher.

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

STARFACE Partner

Wenn Sie STARFACE-Partner und im Shop angemeldet sind, wird Ihnen Ihr Händlereinkaufspreis direkt angezeigt. Melden Sie sich hierzu bitte mittels Anmelden (oben rechts im Menü) auf unserer Website an oder erstellen ein Benutzerkonto.

Als STARFACE Partner können Sie außerdem über den STARFACE Partner Shop bestellen. Bitte beachten Sie, dass der STARFACE Partner Shop nicht alle Zubehörartikel, wie z.B. Updateverträge, enthält.

Die Preise im Fluxpunkt Shop sind identisch mit den Preisen im STARFACE Partner Shop.

WICHTIG: Nach der Erstellung eines Benutzerkontos und vor der ersten Bestellung bitten wir um eine kurze Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail), damit wir Ihr neues Benutzerkonto dem passenden STARFACE-Partnerunternehmen zuordnen und Ihre Einkaufskonditionen hinterlegen können.


Gibt es Projektpreise bei Abnahme größerer Mengen?#

Für größere Projekte, in denen wir den Endkunden inklusive seines Firmenlogos namentlich erwähnen bzw. auf unserer Website präsentieren dürfen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Projektangebot.

Bitte wenden Sie sich hierzu an vertrieb@fluxpunkt.de.


Wie/Wo kann ich Module bestellen?#

Endkunden

Endkunden empfehlen wir, für eine Bestellung ihren STARFACE Partner zu kontaktieren. STARFACE Partner kennen die Betriebsumgebung und wissen, welche Anlagenversion und sonstigen Erweiterungen installiert sind. STARFACE Partner sind außerdem die Ansprechpartner der Wahl für Unterstützungsleistungen.

Wenn Sie als Endkunde, aus welchen Gründen auch immer, nicht über Ihren STARFACE Partner bestellen möchten, so steht Ihnen – nach einer Anmeldung – unser Shop unter https://www.fluxpunkt.de/shop zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Supportleistungen nicht Bestandteil des Kauf- oder Mietpreises sind.

STARFACE Partner

Als STARFACE Partner haben Sie die Wahl:

Die Konditionen sind über alle Bestellwege hinweg identisch.


Warum sind Fluxpunkt Module nicht auf Drittanbieterplattformen gelistet?#

Wir haben über die Jahre hinweg einige Drittanbieterplattformen und Verzeichnisse für STARFACE-Module kommen und gehen sehen:

Vom herstellereigenen Modul Store über den nicht mehr existierenden STAR.place wurden viele Plattformen ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Kunden eine Anlaufstelle für Module zu liefern. Die neueste Reinkarnation ist die STARFACE Module Database (sfm-db).

Mit Ausnahme des Modul Store, der sehr früh nicht mehr gepflegt wurde, stammten alle Verzeichnisse von verschiedenen Drittanbietern.

Wir haben uns aktiv dagegen entschieden, uns auf diesen Plattformen listen zu lassen, denn

  • wir haben keine Kontrolle über die Darstellung unserer Produkte.
  • wir haben keine Kontrolle über die Aktualität und Richtigkeit der Daten, die jedoch Vertragsbestandteil werden können.
  • die Veröffentlichung geht mit zusätzlichem Kommunikationsaufwand mit dem jeweiligen Betreiber einher.
  • jede weitere Website mit einer Übersicht über vermeintlich alle Module, verwirrt Kunden und Partner letztlich noch mehr.

Fluxpunkt Module für STARFACE sind über den STARFACE Partner Shop oder unseren Fluxpunkt Shop erhältlich. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen, die neuesten Modulversionen und verbindliche Auskunft über die Produkteigenschaften.


Habe ich ein Widerrufsrecht oder kann ich Module zurückgeben oder Bestellungen stornieren?#

Wir sind nicht auf den Handel mit Verbrauchern eingerichtet. Unsere Angebote richten sich deshalb nur an Unternehmer. Ein gesetzliches Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) steht lediglich Verbrauchern (§ 13 BGB) zu.

Eine Bestellung kann nur so lange storniert werden, bis ein Modullizenzschlüssel ausgestellt und übermittelt wurde.

Aus Gründen der Investitionssicherheit sind unsere Module nicht von externen Lizenzservern abhängig (es handelt sich um sogenannte „Offline-Lizenzen“). Die von uns ausgestellten Modullizenzen sind (mit Ausnahme von Demolizenzschlüsseln, die ein kodiertes Ablaufdatum enthalten) zeitlich unbeschränkt gültig und können daher nicht zurückgezogen werden.

Selbstverständlich stehen Ihnen uneingeschränkt die gesetzlichen Mängelrechte zu. Darüber hinaus räumen wir keine Rücktritts- oder Widerrufsrechte ein. Die Modulbeschreibung , Dokumentation sowie FAQ-Einträge beschreiben die für eine konkrete Modulversion vereinbarte Produktbeschaffenheit.

Kostenlos testen!

STARFACE-Partner können alle unsere Module dauerhaft kostenlos nutzen und so die Funktionalität ihren Kunden demonstrieren.

Endkunden können die meisten Module 21 Tage lang ausführlich testen (Ausnahme: Active Directory Sync und Admin Power Pack). Fordern Sie hierzu ganz unverbindlich einen Demolizenzschlüssel über die Schaltfläche (auf der jeweiligen Produktseite) an.


Abonnements / Miete / Subscription

Wie werden Abonnements abgerechnet?#

Die Abrechnung von Abonnements erfolgt im Voraus. Der regelmäßige Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Auf Wunsch können Abonnements quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder für die gesamte verbliebene Mindestlaufzeit im Voraus abgerechnet werden, mit der Einschränkung, dass eine Kündigung frühestens zum Ende des Abrechnungszeitraums möglich ist.

Der Zeitraum, vom Abschluss des Abonnements, bis zum Ende des laufenden Monats, wird zeitanteilig und tagesgenau berechnet (als Rabattierung: ((Anzahl bereits verstrichener Tage des Monats) / (Anzahl Tage des Monats) x 100) in Prozent).


Wann beginnt die (Mindest-)Laufzeit eines Abonnements?#

Der für die Berechnung der Abonnementmindestlaufzeit relevante Monatszeitraum beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt des Abonnementabschlusses folgt. Fällt der Tag des Abonnementabschlusses bereits auf den ersten Tag eines Monats, so beginnt die Abonnementmindestlaufzeit mit diesem Tag.

Der Laufzeitbeginn und die Mindestvertragslaufzeit sind auf ihren Abo-Rechnungen angegeben.


Wann endet die Laufzeit eines Abonnements?#

Abonnements enden nicht automatisch, sie werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben lediglich eine vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abonnement bis zur Kündigung zu den ursprünglich vereinbarten monatlichen Abrechnungskonditionen (basierend auf der gewählten Mindestlaufzeit) weiter.

Das genaue Enddatum der Mindestvertragslaufzeit ist auf ihren Abo-Rechnungen angegeben.


Wie kann ich ein Abonnement kündigen?#

Abonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden – frühestens jedoch zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit. Die genauen Daten finden Sie auf Ihrer Abo-Rechnung.

Die Kündigungserklärung können Sie in Text- oder Schriftform an uns richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum.

E-Mail-Adressen

Bitte beachten Sie, dass die von uns für den Rechnungs- und Lieferscheinversand verwendete E-Mail-Adresse, (billing AT) ausschließlich für eine automatisierte Belegverarbeitung von PDF-Anhängen eingerichtet ist und keinen Zugang von Willenserklärungen oder anderweitiger Kommunikation erlaubt.

Textinhalte bzw. E-Mail-Antworten an diese Adresse können aus technischen Gründen nicht beantwortet oder von einem menschlichen Bearbeiter zur Kenntnis genommen werden und gelten als nicht zugegangen.

Verwenden Sie deshalb ausschließlich die im Impressum angegebenen Kontaktadressen!


Unter welchen Voraussetzungen gibt es Sonderkündigungsrechte von Abonnements?#

Sollte im Rahmen eines Modul-Abonnements und während der vereinbarten Mindestlaufzeit, drei Monate nach Veröffentlichung einer neuen STARFACE-Version, keine mit der veröffentlichten STARFACE-Version kompatible Modulversion vorliegen, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf das betroffene Modul-Abonnement eingeräumt.

Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ausgeübt werden und beendet das laufende Abonnement noch vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Das Sonderkündigungsrecht erlischt mit der Veröffentlichung einer kompatiblen Modulversion.

Eine neue STARFACE-Version im Rahmen dieser Vereinbarung liegt dann vor, wenn die Versionsnummer der neu veröffentlichten Version die höchste aller Versionsnummern ist (ausgeschlossen sind Versionsupdates älterer STARFACE-Major-Versionen). Modulupates werden nur für die jeweils neueste STARFACE-Version veröffentlicht.


Gibt es das Mietmodell auch für Cloud-Anlagen?#

Ja! Anders als bei STARFACE, kann jeder unsere Module mieten – egal für welche Art von STARFACE-Installation! Nicht nur „STARFACE 365“.


Kann ein Abonnement in einen Kauf umgewandelt werden?#

Nein, eine „Umwandlung“ ist leider nicht möglich. Die Bedingungen für Abonnements sind völlig andere als beim Kauf.

Installation & Konfiguration


Wie werden Module installiert?#
Module können auf zwei Arten installiert werden:
  1. Per Mausklick mit dem Module Manager
    Die Installation per Module Manager hat den Vorteil, dass dieser die Kompatibilität prüft und automatisch die neueste kompatible Modulversion installiert. Außerdem werden bei Updates die Einstellungen der Modulkonfiguration beibehalten
    oder
  2. manuell per Upload einer Moduldatei

🡆FAQ: Wie werden Updates installiert?

Installation mit Module Manager (empfohlen)

Der Module Manager muß selbst einmalig manuell (gemäß dieser Anleitung) installiert werden. Anschließend können Module über die grafische Benutzeroberfläche per Mausklick installiert und aktualisiert werden.
UI / KonfigurationUI / Konfiguration
Module installierenModule installieren

Modullizenzschlüssel eintragenModullizenzschlüssel eintragen

Lizenzierung & Weitere Konfiguration

Öffnen Sie die soeben erstellte Modulkonfiguration per Doppelklick auf die Modul-Konfigurationszeile oder Klick auf und fügen Sie den Modullizenzschlüssel in das dafür vorgesehene Feld im Bereich 12 Lizenzierung ein:

Nach Eingabe eines gültigen Modullizenzschlüssels wechselt die Bedienoberfläche automatisch in denEinstellungen-Bereich für eine weitere Konfiguration des Moduls.

🡆FAQ: Warum wird mein Modullizenzschlüssel nicht akzeptiert?


Warum wird mein Modul-Lizenzschlüssel nicht akzeptiert?#
  • Falls Sie kürzlich eine neue Version eines Moduls installiert haben, prüfen Sie bitte, ob der Updateschritt kostenpflichtig war. In diesem Fall ist ein neuer Modullizenzschlüssel notwendig. Kostenpflichtige Updates („Upgrade“) kennzeichnen wir mit UPGRADE (kostenpflichtig) oder Kostenpflichtiges Update.
  • Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Modul-Lizenzschlüssel in der Modulkonfiguration eingetragen haben und nicht den Server-lizenzschlüssel Ihrer STARFACE.
  • Bitte prüfen Sie, ob der Modul-Lizenzschlüssel zu Ihrer STARFACE Serverlizenz gehört. Auf Lieferscheinen werden sowohl Serverlizenz- als auch Modullizenzschlüssel angegeben. Modullizenzen sind immer nur für die angegebene Serverlizenz gültig – beide Lizenzschlüssel bilden ein Lizenzpaar.
  • Bitte prüfen Sie, ob Sie den Modul-Lizenzschlüssel richtig eingetragen oder in das Lizenzfeld kopiert haben. Stellen Sie sicher, dass keine zusätzlichen Zeichen vorhanden sind oder Zeichen fehlen. Vergewissern Sie sich, dass das Lizenzfeld nicht durch Ihren Browser (Formularvervollständigung) mit falschen Daten befüllt wird. Geben Sie den Lizenzschlüssel im Zweifel mit einem anderen Browser ein.
  • Bitte melden Sie sich von der STARFACE Weboberfläche ab und wieder an, um sicherzustellen, dass für die Verbindung zwischen Weboberfläche und Backend ein gültiger Anmeldetoken vorhanden ist.
  • Bitte prüfen Sie, ob der Lizenzumfang des Modullizenzschlüssels ausreicht, um Ihre STARFACE-Installation vollständig zu lizenzieren. Details hierzu finden Sie unter „Wie werden Fluxpunkt Module für STARFACE lizenziert?“

Warum erhalte ich die Meldung Die Modullizenz konnte nicht registriert werden?#

Bitte folgen Sie der Anleitung: Wie werden Module installiert?

Drittanbietermodule werden immer mittels Upload installiert und nicht mittels Lizenzschlüssel. Die Option Module mittels Lizenzschlüssel installieren ist ausschließlich für Module des Herstellers STARFACE vorgesehen.


Warum wird der Fensterinhalt für die Moduleinstellungen nicht angezeigt?#

Checkliste:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine aktuelle und für Ihre STARFACE-Version freigegebene Modulversion einsetzen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre STARFACE-Installation über eine aktivierte Modulkonfiguration des betroffenen Moduls verfügt.
  • Haben Sie Ihre STARFACE oder das Modul aktualisiert? Deaktivieren und Re-Aktivieren Sie die Modulkonfiguration.
  • Öffnen Sie die Weboberfläche mit einer aktuellen Version des Browsers Google Chrome oder Microsoft Edge.
  • Melden Sie sich von der STARFACE Weboberfläche ab und erneut an.
  • Prüfen Sie im Admin-Bereich unter und dem Tab , ob der dort eingetragene Hostname gültig ist und Ihrer STARFACE entspricht (Hinweis: localhost.localdomain zeigt von einem Arbeitsplatz aus nicht auf die STARFACE und ist daher ungültig!)

Bei anhaltenden Problemen:

  • Schließen Sie Ihren Browser und starten diesen neu.
  • Löschen Sie den LocalStorage des Browsers und den Browser-Cache.
  • Bei anhaltenden Problemen starten Sie Ihre STARFACE neu.

Wie kann ich ein Modul sicher außerbetriebnehmen/deinstallieren?#

Modulkonfiguration deaktivieren

Für die Außerbetriebnahme einer konkreten Modulkonfiguration genügt es, die Modulkonfiguration zu deaktivieren. Nach der Deaktivierung findet kein Aufruf durch das STARFACE-Modulsystem mehr statt und die Funktion ist deaktiviert – ohne die Konfiguration zu löschen.

Gehen Sie für die Deaktivierung in den Bereich Modul-Konfiguration unter

  • Administration

und deaktivieren dort die Aktiv-Checkbox.

Modulkonfiguration entfernen

Um eine Modulkonfiguration vollständig zu entfernen – einschließlich ihrer Einstellungen, Logs und Daten –, verwenden Sie die Schaltfläche am rechten Rand der Modulkonfigurationszeile.

Das Modul bleibt hierbei installiert und kann neu instanziiert werden.

Modul vollständig entfernen

Um ein Modul inklusive aller Modulkonfigurationen vollständig von der Anlage zu entfernen (alle Einstellungen, Logs, Daten), wählen Sie unter

  • Administration

in der entsprechenden Zeile des zu entfernenden Moduls, am rechten Rand, die Schaltfläche .

Updates & Upgrades


Was ist der Unterschied zwischen Updates und Upgrades?#

Wir verwenden die Begriffe Update und Upgrade, um zwischen kostenlosen Aktualisierungen („Updates“) und kostenpflichtigen Versionssprüngen („Upgrades“) zu differenzieren.


Was kosten Upgrades?#

Kauf

Anders als „Updates“ sind „Upgrades“ für Käufer einer Vorversion in der Regel kostenpflichtig.

Beim kostenpflichtigen Upgrade von einer Vorgängerversion gewähren wir folgende Rabatte, die davon abhängig sind, wann die Vorgängerversion gekauft wurde:

  • ≤ 12 Monate: 100% Rabatt
  • > 12 Monate: 10% Rabatt

Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach dem Kauf sind Upgrades damit kostenlos. Sind seit dem Kauf der Vorgängerversion mehr als 12 Monate vergangen, so wird ein Upgraderabatt von 10% gewährt.

Miete / Subscription

Während eines laufenden Abonnements über Fluxpunkt Module für STARFACE fallen für Upgrades keine weiteren Kosten an.


Was muß ich tun, wenn ich ein kostenpflichtiges Upgrade durchführen möchte?#

Kauf

Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Vorgängerversion des Moduls gekauft haben, können Sie einfach auf die neue Modulversion (das kostenpflichtige Upgrade) aktualisieren. Das Modul lädt automatisch einen neuen Modullizenzschlüssel vom Lizenzserver (license.sf-app.de). Der neue Modullizenzschlüssel ist offline-fähig, lediglich für die Aktualisierung des Lizenzschlüssels muß Ihre STARFACE temporär per HTTPS den Lizenzserver erreichen können.

Wenn der Kauf einer Vorgängerversion länger als 12 Monate zurückliegt, ist ein Neukauf notwendig. Sie erhalten hierbei automatisch einen Upgraderabatt von 10% angerechnet.

Miete / Subscription

Während eines laufenden Abonnements sind alle Upgrades inklusive. Sie können einfach auf eine neue Modulversion aktualisieren. Das Modul lädt automatisch einen neuen Modullizenzschlüssel vom Lizenzserver (license.sf-app.de). Im Mietmodell werden zeitlich beschränkte Modullizenzschlüssel vom Lizenzserver generiert. Die Module aktualisieren diese ganz automatisch im laufenden Betrieb.


Wie werden Modul-Updates installiert?#

Mit dem kostenlosen Module Manager haben Sie Zugriff auf die aktuellsten Releases und einfachstes Modulmanagement (inklusive Update- und Kompatibilitätscheck)

Bei Verwendung des Module Managers kann durch Klick auf die Schaltfläche "Aktualisieren" ein Modul automatisch auf die neueste kompatible Version aktualisiert werden. Der Module Manager berücksichtigt Kompatibilitäten und erstellt auch automatisch eine neue Modulinstanz.

Module Manager


Bleiben Moduleinstellungen bei einem Update erhalten?#

Die Einstellungen eines Moduls werden in einer modulinternen Datenbank gespeichert.

Wird ein Modul über den Module Manager aktualisiert, so legt der Module Manager ein Backup der Moduleinstellungen an, aktualisiert das Modul und spielt die Daten des Backups wieder in das Modul ein. Einstellungen bleiben erhalten, in dem Umfang, wie sie vom neuen Modul unterstützt werden.

Im Expertenmodus (aktivierbar innerhalb eines Moduls, oben rechts auf dem Info-Tab) wird innerhalb des Info-Tabs eine Kachel eingeblendet, die es erlaubt, Backups der Modulkonfiguration zu erstellen und auch wieder einzuspielen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Modulkonfigurationen zu sichern oder um sie für weitere Installationen zu verwenden.

Wird ein Modul(-Update) über die STARFACE Modul-Library neu hochgeladen, löscht die STARFACE das jeweilige

Modulverzeichnis einschließlich der Moduldatenbank. Moduleinstellungen gehen dabei zwangsläufig verloren.


Gibt es ein Update für mein Modul?#

Eine Übersicht über alle Module und deren Kompatibilitäten bietet der Module Manager, den Sie kostenlos herunterladen und auf beliebig vielen Anlagen installieren können.

Wenn Sie über neue Modulversionen informiert werden möchten, abonnieren Sie doch einfach einen unserer Social- Media-Kanäle und/oder Newsletter, die Sie in der Fußzeile verlinkt finden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Benachrichtigungen per Email versenden und keine Fragen zu möglichen Releaseterminen beantworten.

Wenn Sie auf der jeweiligen Produktdokumentationsseite keine neuere Modulversion finden, gibt es auch (noch) keine. Bitte gedulden Sie sich in diesem Fall etwas und schauen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei. Vielen Dank!


Wann wird ein Update veröffentlicht?#

Um Module mit einer neuen STARFACE-Version kompatibel zu machen, müssen zunächst mögliche Inkompatibilitäten und deren Ursachen innerhalb einer neuen STARFACE-Version bestimmt werden. Erst danach können eventuell notwendige Anpassungen entwickelt werden. Diese Vorgänge sind im Vorfeld nicht zeitlich bestimm- oder planbar.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir keine konkreten Veröffentlichungstermine mitteilen. Die Veröffentlichung einer neuen Modulversion erfolgt dann, wenn ein Produkt alle Tests auf verschiedenen STARFACE-Versionen erfolgreich absolviert hat und unseren Qualitätsansprüchen genügt.


Probleme bei oder nach einem STARFACE-Update

Was bedeutet die STARFACE Update-Meldung Für dieses Update ist nicht von allen Modulen eine kompatible Version verfügbar?#

Wenn Drittanbieter- oder selbstentwickelte Module in einer STARFACE zum Einsatz kommen, erscheint bei einem Update der STARFACE-Installation stets die Meldung "Für dieses Update ist nicht von allen Modulen eine kompatible Version verfügbar!":

Die Meldung suggeriert, dass die installierten Module nicht mit der neuen STARFACE-Version kompatibel wären. Richtig ist jedoch, dass die STARFACE eine Kompatibilität von Drittanbieter- oder selbstentwickelten Modulen nicht prüfen kann und diese Meldung deshalb immer – unabhängig von einer konkreten Kompatibilität – ausgegeben wird.

Grundsätzlich empfehlen wir: Prüfen Sie vor einem Update, ob für Ihre neue STARFACE-Version eine aktualisierte Modulversion vorliegt und installieren Sie diese nach dem erfolgreichen STARFACE Update.

Sollte keine für Ihre neue STARFACE-Version kompatible Modulversion verfügbar und die korrekte Modulfunktionalität für Sie wichtig sein, so gedulden Sie sich mit dem STARFACE-Update bitte noch.


Das Modul funktioniert nicht mehr und/oder im Log erscheint java.lang.NoSuchMethodError#

Das installierte Modul ist nicht kompatibel mit der verwendeten STARFACE-Version. Durch das STARFACE-Update haben sich Schnittstellen innerhalb der STARFACE verändert, weshalb das Modul keinen Zugriff mehr auf benötigte Funktionen erhält.

Die Zeichenfolge java.lang.NoSuchMethodError im Kontext einer ERROR-Fehlermeldung im Modul-Log zeigt diesen Umstand an.

Beispiel einer NoSuchMethodError-Fehlermeldung
======== Functions call stack ========
CheckModuleLicense(CheckModuleLicense)
ffe4a003-3a9d-4288-ac0f-c17995e2ebce(Call --> CheckModuleLicense)

[2019-01-02 15:16:17,310] ERROR [onInstanceChanged] Cause:
java.lang.NoSuchMethodError: de.starface.license.manager.LicenseComponent.getServerLicense()Lde/starface/license/manager/jpa/v3/License;
at de.fluxpunkt.starface.licensing.CheckModuleLicense.execute(CheckModuleLicense.java:110)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.JavaFunctionExec.executeImpl(JavaFunctionExec.java:146)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.BaseExec.execute(BaseExec.java:116)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.LoadedModule.invokeFunction(LoadedModule.java:213)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.LoadedFunction.invoke(LoadedFunction.java:74)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.RuntimeEnvironmentImpl.invokeFunction(RuntimeEnvironmentImpl.java:233)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.FunctionCallExec.executeImpl(FunctionCallExec.java:128)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.BaseExec.execute(BaseExec.java:116)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.ContainerExec.executeImpl(ContainerExec.java:82)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.FunctionExec.executeImpl(FunctionExec.java:57)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.executables.BaseExec.execute(BaseExec.java:116)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.ModuleRuntime.callEntryPoint(ModuleRuntime.java:344)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.ModuleRuntime.callEntryPoint(ModuleRuntime.java:515)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.ModuleRuntime.callLifeCycleEntryPointsForInstance(ModuleRuntime.java:2084)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.ModuleRuntime.access$000(ModuleRuntime.java:123)
at de.vertico.starface.module.core.runtime.ModuleRuntime$1.run(ModuleRuntime.java:2058)
at java.lang.Thread.run(Thread.java:748)

Falls für die verwendete STARFACE-Version eine aktualisierte Modulversion vorliegt, installieren Sie diese bitte. Sie finden sie auf der jeweiligen Modulseite zum Download.

Sollte noch keine aktualisierte Modulversion vorliegen, haben Sie bitte etwas Geduld. Es ist nicht notwendig oder hilfreich, diesbezüglich Supporttickets zu erstellen oder Kontakt zu uns aufzunehmen.

Wir benötigen nach einem STARFACE-Release üblicherweise etwas Zeit um Anpassungen und Qualitätssicherungen durchzuführen. Anschließend stellen wir die aktualisierten Modulversionen zum Download bereit.

Verwenden Sie den Module Manager, um automatisch passende Modulversionen zu installieren und

auf kompatible Versionen zu aktualisieren.


Kann ich ein Modul downgraden bzw. auf eine Vorgängerversion zurück?#

Ja! Im Tab finden Sie im Abschnitt Support-Informationen die Produkt-Version Ihres Moduls. Ein Klick auf die unmittelbar darunter befindliche Schaltfläche öffnet einen Dialog, über den Sie neben Updates/Upgrades auch ein Downgrade auf eine kompatible Vorgängerversion durchführen können.

Bei einem Downgrade können Einstellungen des Moduls verlorengehen.

Support


Sind Supportleistungen im Modulpreis enthalten?#

Supportleistungen sind beim Kauf oder bei der Miete eines Moduls grundsätzlich nicht automatisch enthalten.

Wir verstehen sehr gut, dass eine kurze Frage oft „mal eben“ wirkt. In der Praxis entsteht daraus jedoch schnell ein spürbarer Aufwand: Viele kleine Anfragen summieren sich, und unsere Supportmitarbeiter sind gleichzeitig Entwickler. Jede Supportstunde fehlt dann bei Fehlerbehebungen, neuen Funktionen und Updates. Da die Kaufpreise unserer Module sich in Größenordnungen bewegen, die typischen Stundensätzen entsprechen, können wir bei einem einmaligen Kauf neben den (meist kostenlosen) Updates leider keine kostenlosen Supportleistungen mit anbieten. Die Preise der Abonnements entsprechen ebenfalls den Kaufpreisen, wenn man sie über die Mindestvertragslaufzeit betrachtet.

Damit Sie trotzdem gut weiterkommen, bieten wir Ihnen folgende Wege an:

  • Dokumentation & FAQ kostenlos
    Wir investieren viel Zeit, unsere Produkte möglichst einfach zu gestalten und Fragen ausführlich in der Moduldokumentation sowie im FAQ-Bereich des jeweiligen Moduls zu beantworten. Bitte schauen Sie dort zuerst nach – häufig ist die Lösung bereits beschrieben.

  • KI-Mitarbeiterin GAIA kostenlos
    Sehen Sie die Schaltfläche Suche / Fragen? in der Kopfzeile? Klicken Sie sie! Dahinter verbirgt sich unsere KI GAIA (General AI Assistant), die unsere gesamte Dokumentation in- und auswendig kennt. Schildern Sie einfach Ihr Problem oder Ihren Anwendungsfall!

  • Support-Forum kostenlos
    Im STARFACE Support-Forum treffen STARFACE-Mitarbeiter, STARFACE-Partner und Endkunden aufeinander. Es herrscht ein freundliches "Du" und Miteinander. Das Support-Forum ist die Anlaufstelle für kostenlose Hilfestellungen und individuelle Fragen.

  • Individueller Support: kostenpflichtig
    Persönliche, kostenpflichtige Unterstützung erhalten Sie über Service- und Supportverträge oder auf Basis einer Zeitabrechnung zu den unter https://www.fluxpunkt.de/support genannten Bedingungen und Konditionen. Supportanfragen senden Sie bitte per Mail an support@fluxpunkt.de. Kostenpflichtige Leistungen nehmen Sie automatisch auch dann in Anspruch, wenn Sie telefonische Unterstützung anfordern.

  • Service-Plan (optional): vergünstigt
    Sie können Module direkt bei der Bestellung mit einem Service-Plan bündeln. So profitieren Kunden ohne Supportbedarf von niedrigeren Modulpreisen, während Kunden mit Unterstützungsbedarf die passenden Leistungen gezielt hinzubuchen können. Bei Abschluss eines Supportvertrags profitieren Sie zudem von pauschalierten oder vergünstigten Tarifen.

  • Funktionswünsche:
    Senden Sie Ihren Vorschlag an feature-request@fluxpunkt.de. Bitte beschreiben Sie Anwendungsfall und gewünschte Umsetzung nachvollziehbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuellen Rückmeldungen versenden und uns grundsätzlich nicht zu Umsetzungszeiträumen äußern.

  • Fehler melden:
    Wenn Sie einen Bug vermuten, schreiben Sie an bug-report@fluxpunkt.de – mit Beschreibung, verwendeter Konfiguration sowie erwartetem und tatsächlichem Verhalten. Wenn wir Ihre Einschätzung teilen, erhalten Sie eine Rückmeldung zur geplanten Behebung oder zu möglichen Workarounds.

Im Regelfall keine Rückmeldung!

Bei dokumentiertem Verhalten, Missverständnissen, Bedienfehlern oder sonstigen Anfragen erfolgt in der Regel keine Rückmeldung! Nur so ist gewährleistet, dass Supportanfragen nicht einfach pauschal als Bugreports „getarnt“ werden.


Endkundensupport

Ansprechpartner für Endkundenfragen und -support ist immer der jeweils zuständige STARFACE Partner. Einerseits, weil nur so eine für viele Kunden ausreichende Servicequalität sicherstellt werden kann, andererseits, weil der zuständige Partner die Betriebsumgebung des Kunden kennt und mögliche Einschränkungen und Besonderheiten berücksichtigen kann. Deshalb erhalten STARFACE-Partner auch alle unsere Module kostenlos für den Eigengebrauch, sowie Demo- und Testzwecke. Darüberhinaus gibt es zwischen zuständigem STARFACE-Partner und Endkunde in der Regel bereits Servicevereinbarungen.

Erwartung an ITK-Dienstleister bei Eskalationen an Fluxpunkt

Damit wir Support effizient leisten können, erwarten wir von STARFACE-Partnern und ITK-Dienstleistern eine kurze aber qualifizierte Erstdiagnose, die nachvollziehbar zeigt, dass das Problem tatsächlich durch ein Fluxpunkt-Modul verursacht wird (und dieses nicht nur „zufällig“ ebenfalls im System installiert ist).

Bitte liefern Sie dazu folgende Punkte mit:

  1. Korrelation / Gegenprobe
  • Problem ist reproduzierbar und tritt nur auf, wenn das betroffene Fluxpunkt-Modul (bzw. dessen Konfiguration) aktiv ist
  • Idealerweise: Gegenprobe durch Deaktivieren der Modulkonfiguration / Test ohne Modul
  1. Reproduktion
  • klare Schritte, Zeitpunkt(e), betroffene Benutzer/Nummern/Queues, konkrete Beispiele (z. B. Beispielanruf)
  1. Umgebung & Versionen
  • STARFACE-Version, Plattform (Appliance/VM/Cloud), Modulname + Modulversion, relevante Drittmodule/Integrationen
  1. Artefakte
  • relevante Logs (STARFACE + Modul), Screenshots/Export der Modulkonfiguration (sensibles anonymisiert)
  1. Abgrenzung
  • welche Basischecks bereits erfolgt sind (z. B. Erreichbarkeit/Rechte/Netz/Firewall) und welche Ergebnisse vorliegen

Wenn dieser Nachweis nicht möglich ist oder der Zusammenhang unklar bleibt, können wir die Analyse gerne im Rahmen kostenpflichtigen Supports (Zeitabrechnung/Servicevertrag) übernehmen.


Gibt es 24/7 Support oder eine Notfall-Hotline?#

Unsere normalen Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Falls Sie außerhalb der normalen Geschäftszeiten Unterstützung benötigen, bitten wir um eine Terminvereinbarung, so dass ein Service-Mitarbeiter exklusiv und vorbereitet für Sie bereitsteht.

Servicevertragskunden können sich in Notfällen im Rahmen der telefonischen Geschäftszeitenansage durch Tastendruck mit unserer 24/7-Notfallhotline verbinden lassen. Bitte beachten Sie, dass für Unterstützung außerhalb der Geschäftszeiten Zuschläge berechnet werden und ohne vorherige Terminvereinbarung ein Mindestabrechnungszeitraum von einer Stunde existiert.

Bitte beachten Sie, dass Telefongespräche unserer Support-Hotline zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken aufgezeichnet, transkribiert und zusammengefasst werden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail oder Webportal mit. Für die Aufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung nutzen wir unsere eigenen Produkte, die wir Ihnen bei Interesse gerne vorstellen.


Was kostet Support?#
A. Allgemeine ITK-Dienstleistungen
ITK Service-Leistungen ohne Servicevertrag45,00 € / 15 min
ITK Service-Leistungen mit Servicevertrag 139,00 € / 15 min
Softwareentwicklung, Beratung, Schulung45,00 € / 15 min
Support für Fluxpunkt-Produkte (mind. 30min) 256,25 € / 15 min
Vor-Ort Tagessatz (Pauschale) 31.650 €
B. Zuschläge außerhalb der Geschäftszeiten
Tagesabhängiger
Zuschlag
Samstag (9:00 – 15:30 Uhr)50%
Sonn- und Feiertage (9:00 – 15:30 Uhr)100%
Uhrzeitabhängiger
Zuschlag
Zwischen 8:00 – 9:00 Uhr oder bis 18:00 Uhr25%
Zwischen 18:00 – 20:00 Uhr50%
Nach 20:00 Uhr oder vor 8:00 Uhr100%
Außerhalb der normalen Geschäftszeiten addieren sich Früh-/Spät und Nachtzuschläge (uhrzeitabhängige Zuschläge) und Samstags- oder Sonn- und Feiertagszuschläge (tagesabhängige Zuschläge):Gesamtzuschlag = (tagesabhängiger Zuschlag) + (uhrzeitabhängiger Zuschlag)

Beispiel:
An einem Samstag um 17 Uhr ergibt sich somit ein Gesamtzuschlag von 75%, bestehend aus einem tagesabhängigen Zuschlag von 50% sowie einem zeitabhängigen Zuschlag von 25%, bezogen auf den Basispreis der Dienstleistung. Handelt es sich bei dem fraglichen Tag um einen gesetzlichen Feiertag, so beträgt der tagesabhängige Zuschlag 100%.

Arbeitszeiten werden pro angefangenem Viertelstunden-Intervall berechnet. Der Beginn eines jeden Intervalls bestimmt das für das Intervall maßgebliche Arbeitszeitentgelt.

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